Der Bonus senkt nur die Tarifsteuer auf die laufenden Bezüge – höchstens auf null.
Was ein Elternteil nicht an Steuer hat, verpufft. Der Rechner verteilt so, dass möglichst viel ankommt.
01
Die Eltern
Steuerjahr
Das Jahr, für das veranlagt wird – nicht das Jahr der Abgabe. Die Arbeitnehmerveranlagung,
die du heute einreichst, betrifft in der Regel das Vorjahr.
Eingabe je Elternteil
Am L16 ≈ KZ 245 (steuerpflichtige laufende Bezüge, ohne 13./14.).
Ich rechne daraus die Tarifsteuer nach den Stufen 2025.
02
Die Kinder
Eingabe je Kind
03
Aufteilungsregel
Ab 2027 fällt die freie 100/0-Wahl weg, sobald alle Kinder im Haushalt ≥ 4 Jahre sind –
dann nur noch 25:75 oder 50:50. Solange ein Kind unter 4 im Haushalt lebt, bleibt die freie Wahl bestehen.
Ein Kind mit erhöhter Familienbeihilfe ist dabei einem Kind unter 4 gleichgestellt;
Alleinerziehende behalten ohnehin 100 %.
Rechtsgrundlage: Budgetbegleitgesetz 2027–2028, BGBl. I Nr. 62/2026 (kundgemacht 29.07.2026).
04
Ergebnis
Wofür dieser Rechner gilt
Zwei anspruchsberechtigte Elternteile, ganzjährig für dieselben Kinder. Getrennt
lebende Eltern mit Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerziehende und ein Wechsel der
Berechtigung im Jahr sind nicht abgebildet – steht der Bonus nur einer Person zu,
bleiben 100 % möglich, auch ab 2027.
Durchgehende Familienbeihilfe für alle Monate mit Anspruch. Wird sie nur einen
Teil des Jahres bezogen (Ende der Ausbildung, Beihilfenwechsel), rechnet dieses
Werkzeug zu hoch; Bezugsmonate je Kind erfasst es nicht.
Einkommen = nach allen Abzügen. KZ 245 des L16 ist der Ausgangswert, nicht das
steuerpflichtige Einkommen: Werbungskosten (mindestens 132 € Pauschale), Sonderausgaben
und außergewöhnliche Belastungen gehen noch ab.
„Pflicht ab 2027" ist eine Simulation. 2027 ist als Steuerjahr nicht wählbar –
die Tarifstufen dafür sind nicht kundgemacht. Gerechnet wird mit Tarif, Kinderbeträgen
und Alter des gewählten Jahres.
Kindermehrbetrag, Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag und die Sonderzahlungen
(13./14.) sind nicht Teil der Rechnung.